Bienenstände melden

Anzeigepflicht zur Bienenhaltung

Neu-Imker, die mit der Bienenhaltung beginnen, aber auch Imker, die einen neuen Bienenstand eröffnen, sind verpflichtet einen Bienenstand anzuzeigen. Dies sollte spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes (gerne auch als GPS Daten) angezeigt werden. Die zuständige Behörde erfasst die angezeigten Bienenhaltungen unter Erteilung einer Registernummer und legt hierüber ein Register an (§ 1a Bienenseuchen-Verordnung BS-VO).

Die Anzeige senden Sie mit anhängendem Formular:

  • zum zuständigen Veterinäramt,
    Kreis Bergstraße
    Veterinärwesen und Verbraucherschutz
    Odenwaldstraße 5
    64646 Heppenheim
  • zum Hessischen Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V. (HVL) in Alsfeld

    HVL, An der Hessenhalle 1, 36304 Alsfeld, Tel.: 06631 / 7 84 50,
    Fax: 06631 / 7 84 78, E-Mail: kontakt@hvl-alsfeld.de

  • zur Hessischen Tierseuchenkasse in Wiesbaden. Für Mitglieder in den örtlichen Imkervereinen erfolgt die Meldung der Bienenvölker durch den Landesverband hessischer Imker.

    Hessische Tierseuchenkasse, Mainzer Str. 17, 65185 Wiesbaden, Tel.: 0611 / 940 83 0, Fax: 06 11 / 940 83 33, E-Mail: zentrale@hessischetierseuchenkasse.de

     

 Infoblatt Vorschriften in der Bienenhaltung

 Formular Anzeige Bienenstand